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Mehr Rechtssicherheit bei WLAN

Geänderter Gesetzentwurf bringt erhebliche Vereinfachungen


Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Hierfür benötigen wir ausreichende öffentliche WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung will die Bundesregierung nachkommen und so dazu beitragen, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.

Mann sitz im Cafe und schaut auf das tablet symbolisiert WLAN; Quelle:


In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein. Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken sollen künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Erste Voraussetzung dafür ist eine klare Rechtslage. Hier setzt die Bundesregierung mit einer Änderung des Telemediengesetzes an.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland


Eine Ursache für den geringen Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Sie befürchten, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden. Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzugängen und damit auf potentielle Kunden: Einer Umfrage zufolge schrecken 59 Prozent der befragten geschäftlichen und privaten Nutzer wegen Haftungsrisiken und 43 Prozent wegen Sicherheitsbedenken davor zurück, einen Hotspot anzubieten. Deutschland liegt mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner bei der Verfügbarkeit von WiFi-Locations und Hotspots international weit hinter vielen anderen Ländern (zum Vergleich: Südkorea: 37,35, UK 28,67, Schweden 9,94). Mit rund drei WLAN-fähigen Endgeräten pro Kopf sind wir dem weltweiten Durchschnitt aber um Längen voraus (1,2 Geräte pro Kopf).

Keine Haftung für WLAN-Betreiber


Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen - und Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von öffentlichem WLAN zu erleichern hat die Bundesregierung im September 2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemendiengesetzes (PDF: 175 KB) beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt. Das bedeutet, dass jemand, der sein WLAN für Andere zur Nutzung frei gibt, den gleichen Haftungsprivilegien unterliegt wie z. B. die Deutsche Telekom. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, d. h. es gibt keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietern.


Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hat am 6. November Änderungsanträge vorgelegt, auf welche die Bundesregierung am am 18. November mit einer Gegenäußerung reagiert hat. Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 16. Dezember 2015 eine Expertenanhörung durchgeführt. Seitdem laufen Berichterstattergespräche zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU/CSU. Diese haben sich am 11. Mai auf wichtige Änderungen des Telemediengesetzes geeinigt. Damit rückt eine schnelle und stärkere Verbreitung von WLAN in deutschen Städten ein ganzes Stück näher. Das Gesetz könnte im Herbst 2016 in Kraft treten. Danach können neue Geschäftsmodelle nahezu ohne Aufwand gestartet werden - auch bereits erfolgreich etablierte Geschäftsmodelle profitieren von der neuen gesetzlichen Grundlage


Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html

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